Beitragsordnung des ‚Pokerclub „All In“ Winsen (Luhe) e.V.’


§ 1 Geltungsbereich
Auf der Grundlage von §4 (3) & (4) der Satzung des Vereins ‚Pokerclub „All In“ Winsen
(Luhe) e. V.’ hat die Gründungsversammlung am 22. Januar 2011 die folgende
Beitragsordnung beschlossen.

§ 2 Höhe des Beitrags
(1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 10,00 pro Monat zu entrichten.

(2) Für die Teilnahme an den Aktivitäten der Heads-Up-Abteilung wird ein zusätzlicher Spartenbeitrag
von € 5,00 erhoben.

§ 3 Fälligkeit
(1) Bei der Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von € 30,00 erhoben.
Dieser Betrag wird für die Anschaffung eines einheitlichen Kleidungsstückes mit dem
Clublogo und dem Nickname des neuen Mitgliedes (z.B. Polo, Hemd, Sweatshirt o. ä.)
verwendet.

(2) Sofern das Einverständnis zum Lastschrifteinzuges erteilt wurde, erfolgt der Einzug
des Mitgliedsbeitrages jeweils zum ersten eines Monats durch elektronisches
Lastschriftverfahren.

(3) Mitglieder, die am Elektronischen Lastschriftverfahren nicht teilnehmen möchten,
entrichten ihre Beiträge spätestens am zweiten Spieltag eines Monats entweder durch
Dauerauftrag oder Überweisung.
Bei Banküberweisung ist der Beitrag unter Angabe des Namens und/oder Nicknames des
Mitgliedes auf das Konto des Vereins zu überweisen.

(4) Bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird der anteilige Monatsbeitrag bis spätestens
zehn Werktage nach Mitteilung des Aufnahmebeschlusses, spätestens mit der Zahlung
des nächsten regulären Monatsbeitrages fällig.

(5) Der Verein bietet Interessenten die Gelegenheit, gegen einen Unkostenbeitrag von
€ 5,00 einmalig an einem unserer wöchentlichen Ranglistenturniere teilzunehmen. Der Betrag wird
bei einem Eintritt während der darauffolgenden 4 Wochen auf die Aufnahmegebühr
angerechnet.

§ 4 Datenschutzgesetz
(1) Die vereinsinterne Verwaltung der Mitglieder erfolgt mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden
entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

(2) Die auf der Beitrittserklärung unterschriebene Vereinbarung zur Verwendung von Foto-
und Videoaufnahmen ist bis zum schriftlichen Widerspruch bindend.

§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
(1) Diese Beitragssatzung wurde auf der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit
dem Gründungsdatum in Kraft.

(2) Die aktuelle Version wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 10.12.2016 den
Mitgliedern vorgestellt und beschlossen. Sie ist gültig ab dem 10.12.2016.

 

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